IN THE WORLD WIDE WEB

Information

„Jeder muss ein Kritzel haben von dem hochgelehrten Knaben.“

Albert Einstein, 1920

EINSTEINIANA

(nachgelassene Schriften von und über Albert Einstein)
Albert Einstein an einen Autographensammler, 1946
Bildnachweis: Archiv des Autors

350.000 Franken Finderlohn

Im Juni 2009 wurde in Luzern auf einer Kunstauktion Albert Einsteins Züricher Doktoratsurkunde für 300.690 Schweizer Franken inklusive Aufgeld versteigert. Der Schätzwert lag vor der Auktion bei 20.000 bis 30.000 Schweizer Franken. Einstein hatte 1905 seine Dissertation unter dem Titel „Eine neue Bestimmung der Moleküldimensionen“ an der Universität Zürich eingereicht. Ebenfalls versteigert wurde Einsteins Ehren-Doktorurkunde der Universität Genf von 1909. Sie erreichte, bei einem Schätzwert von 10.000 bis 20.000 Schweizer Franken, einen Kaufpreis von 102.000 Schweizer Franken inklusive Aufgeld.

Anmerkung: Zu den Zuschlagspreisen muss der Käufer noch ein Aufgeld bezahlen. Das Aufgeld, dessen Höhe vom jeweiligen Auktionshaus abhängt, ist eine Verkaufsprovision. Diese beträgt ca. 15% bis 20% des Zuschlagspreises unter Berücksichtigung der jeweiligen Mehrwertsteuer.

Abschrift von Albert Einsteins Doktoratsurkunde der Universität Zürich, 1906:

Unten links auf der Originalurkunde befindet sich die handschriftliche Unterschrift des Rektors Prof. Dr. Otto Haab, rechts die des Dekans Prof. Dr. Rudolf Martin. Mittig zwischen den beiden Unterschriften ist das Papiersiegel der „Academia Turicensis MDCCC XXXIII“ angebracht, unter der Unterschrift des Dekans das Papiersiegel „Philosophorum Turicensium Ordo“. Abmessungen der Urkunde: ca. 69 cm x 52 cm.

Zu Einsteins Doktoratsurkunde der Universität Zürich und der Ehren-Doktorurkunde der Universität Genf ein Kommentar von Sebastian Wolff:

Der Betreiber dieser Internetseite weist darauf hin, dass der Inhalt des Kommentars die Ansicht des Autors wiedergibt, die mit der Meinung des Betreibers der Internetseite nicht unbedingt übereinstimmen muss.

„21. Juni 2009

350.000 Franken Finderlohn – eine merk-würdige Geschichte

Der Student hatte Glück. Direkt oberhalb der Zürcher Universität, kaum zehn Minuten Fußweg von der ETH, fand er ein Zimmer. Eigentümerin des Hauses war eine entfernte Verwandte seiner Mutter, ein Fräulein Eh., das Zimmer, das sie ihm vermietete, ruhig, wenn auch ein wenig verwohnt. Die Tintenspritzer an der Wand hätten ihn nicht gestört, aber Frl. Eh. meinte, er solle doch eine frische Tapete darüber kleben, und das war dem Studenten Robert S. auch recht.

Auf dem Estrich hatte Frl. Eh. ein paar Tapetenrollen gesehen, die jemand zurückgelassen hatte; er könne sich eine geeignete aussuchen.

Mileva E., die während der vorangegangenen 24 Jahre in diesem Haus gewohnt hatte, war im August gestorben. Ihre aus Amerika angereiste Schwiegertochter hatte, zusammen mit Amtsvormund M., Frau E.s Wohnung geräumt. Einen kleinen Teil des Nachlasses nahm die Schwiegertochter – gegen quittierte Bezahlung – nach Amerika mit; einige Bücher kaufte ein Antiquar, der größte Teil des Hausrats wurde gegen Mitte September zur öffentlichen Versteigerung freigegeben.

Am 15. September 1948 war das Mietverhältnis mit Frau E., das Frl. Eh. aufzulösen sich schon ein Dreivierteljahr zuvor bemüht hatte, beendet.

Vielleicht hatte Frl. Eh. mit den anderen Mietern geringere Probleme, als sie, bald nach Übernahme des Hauses im Dezember 1947, ihnen die Wohnungen kündigte, weil sie eine Pension aufzumachen plante. Mileva E. aber, die einmal die Eigentümerin dieses Hauses gewesen war und die beim Verkauf des Hauses ein Dauermietrecht ausgehandelt hatte, fühlte sich betrogen und wehrte sich. Die “Kämpfe und Widerwärtigkeiten, die mit dem Hausverkauf zusammenhingen”, setzten ihr schließlich so zu, dass sie Ende Mai 1948 hospitalisiert werden musste und nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehrte.

Wenn Fremde die Wohnung eines Verstorbenen räumen, wird gelegentlich etwas übersehen. In Frau E.s Fall waren dies ein paar Tapetenrollen, oder genauer: der Inhalt einer dieser Rollen. Der fiel dem Studenten Robert S. entgegen, als er nach einer Tapete für sein Zimmer suchte. Es handelte sich um zwei große Blätter, keine Kunstwerke, nur alte Urkunden, ausgestellt 1906 und 1909 auf den Namen von Frau E.s Ehemann. Robert S. erkannte in ihnen einen reizvollen, vor allem aber einen außergewöhnlichen und bedeutsamen Wandschmuck und bat die Hauseigentümerin um die Erlaubnis, sich die Blätter über seinen Schreibtisch zu hängen. Frl. Eh., die das Haus “mit Inventar” erworben hatte und die beiden alten Papiere vielleicht gar nicht genau ansah, mag das Ansinnen des jungen Mannes sonderbar gefunden haben. Nachdem aber Mileva E. ihr nicht nur ein Dreivierteljahr lang Ärger verursacht, sondern schließlich auch noch eine renovierungsbedürftige Wohnung hinterlassen hatte, war sie nicht geneigt, sich wegen dieser Papiere, die wohl einmal Frau E.s Ehemann gehört hatten, irgendwelche Gedanken zu machen. Sie überließ sie dem Finder, vielleicht als “Geschenk”, vielleicht auch nur als “Leihgabe”, wer wollte das heute nachprüfen…

Der Student Robert S. las von nun an seine Studienbücher unter dem Doktordiplom des berühmtesten Physikers der Epoche. Hat es ihn inspiriert? Eiferte er ihm nach?

Robert S. war sich im Klaren darüber, was er da auf dem Estrich gefunden hatte: zwei Original-Urkunden, die offenbar versehentlich im Haus Huttenstrasse 62 zurückgeblieben waren, als die Wohnung von Albert Einsteins erster Frau geräumt wurde. Glaubte er wirklich, dass die beiden Diplome durch dieses Versehen ins Eigentum der Hausbesitzerin übergegangen waren und sie damit das Recht erworben hatte, sie ihm zu schenken?

Vielleicht kamen ihm, nachdem seine erste Begeisterung über den Fund sich gelegt hatte, doch einige Zweifel. Aber nun hatte er sich schon an seinen ungewöhnlichen Wandschmuck gewöhnt und wollte ihn nicht mehr aus der Hand geben.

1948 und in den Folgejahren wäre es Robert S. ein Leichtes gewesen, mit dem ursprünglichen Eigentümer in Kontakt zu treten. Noch war Albert Einstein am Leben und es erreichten ihn sogar Briefe, die lediglich an “Prof. Einstein U.S.A.” adressiert waren. Aber bestand nicht das Risiko, dass er die Urkunden hätte einfordern wollen?

Robert S. zog nach Peru, wurde Bauunternehmer in Lima und arbeitete weiterhin unter Einsteins Doktordiplom. Gelegentlich fiel Freunden der Wandschmuck auf und sie werden gefragt haben, wie er in den Besitz der Urkunden gekommen sei. Was hat er ihnen wohl geantwortet?

Albert Einstein dürfte die beiden Urkunden kaum vermisst haben; er hing nicht an solchem Besitz. Seine erste Frau hatte sie aufbewahrt. Mit ihrem Nachlass wären sie, hätten Schwiegertochter und Vormund die Rolle nicht übersehen, an die Söhne übergegangen.

Albert Einstein starb Mitte April 1955. Mitte Mai 1955 erreichten, auf Umwegen, Kopien der beiden Urkunden seine Nachlassverwalter. Ein peruanischer Freund des Robert S. hatte das veranlasst. Nahm Robert S. an, dass nach Einsteins Tod die Gefahr geringer sei, dass jemand ihm seinen Besitz streitig machen würde?

Vorsichtshalber hielt er selbst sich allerdings weiterhin fern von all jenen, die Anspruch auf die beiden Urkunden hätten erheben können.

Einsteins Söhne starben. Einsteins Nachlassverwalter starben. Einsteins Papiere waren an die Hebräische Universität überführt worden, die ein Albert Einstein-Archiv einrichtete. Die ersten Bände der Collected Papers of Albert Einstein wurden publiziert. In Band 5 (1993) erwähnen die Herausgeber die beiden Urkunden am Tag der Verleihung und in einer Fußnote. Für ein Faksimile eigneten sich die Kopien nicht, die ihnen zur Verfügung standen.

Robert S. kehrte in die Schweiz zurück. Nun fand er keinen geeigneten Platz mehr für die beiden großen Dokumente. Vielleicht hatte er sich auch satt gesehen an ihnen.

Albert Einstein war zur “Person of the Century” ernannt worden. Hundert Jahre nachdem er den Artikel veröffentlicht hatte, mit dem auch heute noch jeder seinen Namen verbindet, zeigten Ausstellungen auf allen Kontinenten Hunderte von Dokumenten seines Lebens.

Und noch immer hielt Robert S. die beiden Urkunden unter Verschluss.

Hatte Einstein 1920 gespottet: “Jeder muss ein Kritzel haben von dem hochgelehrten Knaben” und bereitwillig Originale gekritzelt, so verkauften sich 80 Jahre später bestens auch Faksimiles seiner Manuskripte, Postkarten, Poster, T-Shirts und Kaffeebecher mit seinem Bild, Einstein-Biographien, selbst höchst nachlässig geschriebene, sogar Baby-Spielzeug und allerlei unnützer Kram, wenn er nur mit dem Markenzeichen “Einstein” versehen war.

Bei Auktionen wurden für Einsteiniana Höchstpreise geboten.

Robert S., der die beiden Urkunden sechzig Jahre lang gehütet hatte, war nun bereit, sich von ihnen zu trennen. Er hätte sich – mit einer kleinen Entschuldigung für die Verspätung – zum Beispiel an Mileva Einsteins Erben wenden und fragen können, ob sie hinsichtlich der Veräußerung bestimmte Wünsche hätten. Er hätte die Urkunden auch dem Berner Einstein-Museum zu einem geringen Preis überlassen können, wobei er in jedem Fall einen Gewinn gemacht und Tausenden von Besuchern dieselbe Freude geschenkt hätte, die er allein sechzig Jahre lang beim Anblick der Dokumente gehabt hatte.

Er hätte sie auch dem Albert Einstein-Archiv in Jerusalem anbieten können, wo, neben Einsteins Manuskripten und seiner Korrespondenz, all die Urkunden liegen, die sich in den Jahren angesammelt haben, in denen Einsteins Sekretärin Helen Dukas für Ordnung sorgte.

Aber Robert S. entschloss sich für die lukrativste Variante: er bot die Urkunden einem Auktionshaus an. Der Auktionator, versiert im Handel mit Kunstgegenständen, traf die üblichen Vorkehrungen, ließ sich von seinem Rechtsberater bestätigen, dass ein Fundgegenstand nach 5 Jahren in das Eigentum des Finders übergeht, und kündigte den Verkauf dieser beiden in seinem Programm eher ungewöhnlichen Gegenstände gute drei Monate im Voraus an.

Ich weiß nicht, ob Milevas Erben diese Ankündigung gelesen haben.

Die Jerusalemer Verwalter von Einsteins literarischem Nachlass stießen jedenfalls nur zufällig und erst im Mai auf die Nachricht. Aber dann bemühten sie sich sofort, mehr zu erfahren, was ein schwieriges Unterfangen war, denn der Auktionator fühlte sich zu Stillschweigen über seinen Klienten verpflichtet.

Zweifel daran, ob es sich beim Besitzer der Urkunden tatsächlich um den Eigentümer handelte, äußerte früh schon eine vielleicht anonym gebliebene Frau gegenüber dem Auktionator, konnte oder wollte aber keine Beweise beibringen.

Zweifel kamen auch der findigen Journalistin R., die eine gute Woche vor dem Auktionstermin mit dem 82jaehrigen Robert S. sprach. Aber da ihr Auftrag lautete, Fakten zu präsentieren, während ihre Meinung nicht gefragt war, behielt sie die Zweifel für sich und überließ es dem Leser, Robert S.s Darstellung für bare Münze zu nehmen oder nicht.

Zweifel trug schließlich auch eine Mitarbeiterin des Albert Einstein-Archivs vor, fand aber, kurz vor dem Tag der Auktion, kein Gehör mehr beim viel beschäftigten Auktionator.

So wurden die beiden Urkunden, die Robert S. im Herbst 1948 auf dem Estrich des Hauses Huttenstrasse 62 in Zürich gefunden hatte, am 15. Juni 2009 in Luzern an den jeweils Meistbietenden verkauft, wobei die angesetzten Preise um das 5- bzw. 15-fache überschritten wurden. Robert S. kassierte rund 350.000 Schweizer Franken.

Einem Jerusalemer, der die kurze Glosse der Journalistin R. und die Meldung über den glücklichen Verkauf gelesen hatte und dem darüber hinaus einige Hintergrundfakten bekannt waren, nahm dies zum Anlass für einen Brief an eine Schweizer Zeitung: 350.000 Franken Finderlohn – hat Robert S. keine Skrupel, dieses Geld zu behalten?

Die Frage weckte das Interesse einer anderen Journalistin, die die Zweifel zum Gegenstand einer Schlagzeile machte. Umgehend traten Zeitzeugen auf den Plan und bezichtigten Robert S. des Diebstahls, was wiederum ein schlechtes Licht auf den Auktionator warf, der sich erstaunt zu Wort meldete und beteuerte, er habe sachgerecht und verantwortlich gehandelt.

Noch ist die Geschichte zu keinem Ende gekommen und welches Ende es sein wird, ist nicht vorauszusehen.

Die Hausbesitzerin, die die Urkunden verschenkt oder vielleicht auch nicht verschenkt hat, lebt längst nicht mehr.

Der Beschenkte oder auch nicht-Beschenkte hat zu Protokoll gegeben, er sei immer der Ansicht gewesen, dass ihm und nur ihm die beiden Urkunden gehörten, und habe ein gutes Gewissen.

Mileva Einsteins Erben – Nach- und Nach-Nach-Erben – haben sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert.

Der ursprüngliche Eigentümer, lebte er heute noch, hätte sich einen spöttischen Vers auf die ganze Angelegenheit sicher nicht verkniffen.“

Rekordpreis für eine von Einstein signierte Bibel

Es ist schon erstaunlich wie tief manch ein Einstein Fan und/oder Autographen Sammler bereit ist in die Tasche zu greifen um etwas handschriftliches von Einstein sein Eigen nennen zu dürfen. So geschehen auf einer kürzlich durchgeführten Auktion in New York. Zur Auktion stand eine von Einstein und seiner Frau Elsa signierten Bibel, die sie einer amerikanischen Bekannten namens Harriet Hamilton zum Dank schenkten.

Geschätzt wurde die signierte Bibel vor der Auktion auf 1.500 und 2.500 US Dollar. Der Zuschlag erfolgte bei 68.500 US Dollar, was bei heutigem Kurs ca. 53.000 € entspricht.

Ort und Datum der Singnatur sind mit Pasadena, Februar 1932 angegeben. In Pasadena wollte Einstein einige Monate am Caltech (California Institute of Technology) verbringen.

Die beiden Signaturen auf dem Vorsatzblatt der Bibel lauten:

„Zum treuen Gedenken und mit Dank für sehr viel Liebes

Elsa Einstein

Pasadena Febr. 32″

und

„Dies Buch ist eine unerschöpfliche Quelle der Lebensweisheit

und des Trostes. Lesen Sie oft darin und gedenken Sie dabei

Ihrem A. Einstein.“